Politik

Deutlich weniger Menschen sind im zu Ende gehenden Jahr unerlaubt nach Bayern eingereist als im Vorjahr. (Foto: Bundespolizei)

16.12.2024

Zahl unerlaubter Einreisen 2024 fast halbiert

Der Zustrom an unerlaubt einreisenden Menschen in den Freistaat ist im Jahr 2024 stark rückläufig. Eine Verschiebung gab es jedoch bei der Art der Einreisen

Deutlich weniger Menschen sind im zu Ende gehenden Jahr unerlaubt nach Bayern eingereist als im Vorjahr. 2024 waren es nach Angaben der Bundespolizei bis zum Stichtag 31. Oktober 16.306 Fälle. Im Vorjahreszeitraum waren es 30.154 und in den ersten zehn Monaten 2022 reisten 23.211 Menschen illegal ein. Im gesamten Jahr 2023 wurden laut Statistik 34.209 Fälle registriert. Zudem seien 703 Schleuser festgenommen worden, im Vorjahreszeitraum 1223.

Stark zurück gegangen ist die Zahl der Geschleusten unter den unerlaubt Eingereisten: Machte 2023 die Zahl der Geschleusten gut ein Drittel aus, sind es im Jahr 2024 bisher 3.382 und somit etwas mehr als ein Fünftel - ein Rückgang um 71 Prozent. Ein Sprecher der Bundespolizei erläuterte: "Nicht jede unerlaubt eingereiste Person wurde auch geschleust, aber jede geschleuste Person ist unerlaubt eingereist." Die drei häufigsten Herkunftsländer waren 2024 bisher Syrien, Ukraine und die Türkei. 

Mehr Einreisen per Flugzeug

Eine Verschiebung gab es laut Bundespolizei bei der Art der Einreise: Die Zahl der unerlaubten Einreisen mit Lastwagen ging um 88 Prozent zurück und macht lediglich noch ein Prozent der unerlaubt Eingereisten aus. Um 85 Prozent rückläufig ist die Einreise mit Kleinbussen und Kleintransportern und um 77 Prozent die der Personen, die zu Fuß unerlaubt über die Grenze kamen. Einen Zuwachs um 24 Prozent stellte die Bundespolizei bei den Einreisen per Flugzeug fest.

Bürger aus der EU können in der Regel nicht unerlaubt einreisen, wie ein Sprecher erläuterte. Als unerlaubt Eingereiste gelten Menschen von außerhalb der EU, die beispielsweise nicht die erforderlichen Visums- und Grenzübertrittsdokumente oder finanzielle Sicherheiten vorweisen können. (Ute Wessels, dpa)

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