Politik

Grundwasser läuft aus einem Schlauch, der per Pumpe an einen Grundwasserbrunnnen angeschlossen ist, in einem Gewächshaus in eine Gießkanne. Wer in Bayern Grundwasser entnimmt oder verbraucht, soll künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen müssen. Es gibt aber auch Ausnahmen. (Foto: dpa/Sebastian Gollnow)

12.12.2024

Zehn Cent pro Kubikmeter: Koalition einig über Wassercent

Jahrelang wurde in Bayern über eine Abgabe für Grundwasser-Entnahmen diskutiert. Nun präsentieren CSU und Freie Wähler einen Kompromiss

Wer in Bayern Grundwasser entnimmt oder verbraucht, soll künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen müssen. Nach langem Streit haben sich CSU und Freie Wähler auf die Einführung eines solchen sogenannten Wassercents geeinigt. Vorgesehen sind eine Freimenge von 5.000 Kubikmeter pro Jahr und einige Ausnahmen. 

Für Privatpersonen soll sich die Mehrbelastung in Grenzen halten: Nach Schätzung der Koalition soll sie im einstelligen Euro-Bereich pro Person und Jahr liegen. Ab wann der neue Wassercent tatsächlich fällig wird, ist allerdings noch offen. Vor dem Gesetzgebungsverfahren sollen noch einige offene Fragen geklärt werden.

Einheitlich zehn Cent für alle

Grundsätzlich gilt: Alle Entnehmer und Verbraucher von Wasser sollen die neue Gebühr bezahlen müssen, also Wasserversorger, Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, auch Unternehmen und die Industrie. Entgeltpflichtig sind dabei Entnahmen über 5.000 Kubikmeter pro Jahr und "wirtschaftlich Berechtigte" - unterhalb dieser Freigrenze werden keine Gebühren fällig.

Ausnahmen gibt es auch für Entnahmen im Interesse des Allgemeinwohls, etwa zur Gefahrenabwehr, für Entnahmen zu Zwecken der Fischerei, Fischzucht und der Teichwirtschaft, für Kur- und Heilbäder, für speziell staatlich anerkannte Heilwässer, für die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern wie Wärmepumpen sowie für geringen Mengen privatnütziger Entnahmen.

Kompromiss nach langem Streit

Den Wassercent gibt es schon in 13 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Die Höhe ist sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter.

In der Koalition von CSU und Freien Wählern war die Einführung immer wieder verschoben worden, Details waren lange strittig. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte beispielsweise Ausnahmen für Landwirte und die Industrie gefordert - die es so pauschal allerdings nun nicht geben wird. (Christoph Trost, Marco Hadem, dpa)

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