Politik

Eine Sirene auf dem Dach des Rathauses von Hohenschäftlarn. Sirenen gibt es schon lange nicht mehr flächendeckend. (Foto: dpa/Stephan Jansen)

14.03.2022

Zivilschutz, Katastrophenschutz, Selbstschutz

Wenn eine Flut die Region verwüstet, Stürme die Stromversorgung kappen oder Lawinen die Supermärkte vom Nachschub abschneiden, greift in Deutschland ein ausgeklügeltes Hilfesystem. Das würde auch im Kriegsfall aktiviert. Doch es kommt auch auf den Einzelnen an

Mit dem Krieg in der Ukraine kommen auch in Deutschland Ängste wieder auf, die mit dem Ende des Kalten Krieges überflüssig schienen. So mancher kauft Vorräte ein, andere fragen sich, wie der Staat eigentlich seine Bürger schützt. Ein Überblick über die wichtigsten Begriffe und Fragen:

Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Katastrophenschutz?
Beim Zivilschutz hat der Bund die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen und Kriegseinwirkungen zu mildern. Die Länder hingegen sind im Rahmen des Katastrophenschutzes in Friedenszeiten für den Schutz vor und bei großen Unglücken und Katastrophen zuständig.
Zivil- und Katastrophenschutz sind jedoch als "integriertes Hilfeleistungssystem" konzipiert. Das heißt, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz genau wie ihre eigenen Mittel eingesetzt werden können. Ebenso stellen die in den Bundesländern im Katastrophenschutz tätigen Organisationen ihre Kräfte und Fähigkeiten im Verteidigungsfall zur Verfügung. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.

Und was hat es mit Selbsthilfe und Selbstschutz auf sich?
Bei einer großflächigen oder schweren Katastrophe kann nicht allen gleichzeitig geholfen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen deshalb die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe überbrücken können - die sogenannte Selbsthilfe. Ziel ist es laut Bundesinnenministerium, über das richtige Verhalten in Gefahrenlagen sowie über Erste Hilfe Bescheid zu wissen und mindestens zehn Tage ohne Einkaufen und fließend Wasser zu überstehen.
Der Selbstschutz ist Aufgabe der Gemeinden. Sie sollen die Bevölkerung, Betriebe und Behörden vor Gefahren, die in einem Verteidigungsfall oder bei einem Schadensereignis drohen, schützen. Sollte es zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommen, kann die Gemeinde allgemeine Anordnungen erlassen, wie sich die Bevölkerung verhalten soll.

Wer schützt die Bevölkerung denn nun konkret?
Letztlich überwiegend Ehrenamtliche: Das Rückgrat der Gefahrenabwehr sind die kommunalen Feuerwehren, die in Brandschutz, technischer Hilfeleistung und teils auch der Abwehr atomarer, biologischer oder chemischer Gefahren geschult sind. Auch das Technische Hilfswerk (THW) steht parat. Hinzu kommen Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz oder die Johanniter, die sich gegenüber den Landesregierungen zur Mitwirkung im Katastrophenfall verpflichtet haben. Auch Bundespolizei und Bundeswehr können angefordert werden.

Und wie wird gewarnt?
Warnmeldungen werden über Radio und Fernsehen, Internet- und Telekommunikationsanbieter, aber auch zum Beispiel über digitale Stadtanzeigetafeln, Lautsprecherwagen oder die Deutsche Bahn verbreitet. Darüber hinaus gibt es die App "NINA" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die deutschlandweit vor Gefahren warnt und Notfalltipps gibt. Sirenen gibt es schon lange nicht mehr flächendeckend, was inzwischen als Nachteil angesehen wird - der Bund hat deshalb 2021 ein Förderprogramm aufgelegt.

Gäbe es denn für den Fall eines militärischen Konfliktes noch Bunker?
In Deutschland stehen laut Bundesanstalt für Immobilienaufgaben keine öffentlichen Schutzräume mehr zur Verfügung. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Sicherheitslage neu eingeschätzt. Und gegen Gefährdungen wie Klimawandel, Naturkatastrophen und Terrorismus bieten öffentliche Schutzräume nach Angaben der Bundesanstalt keinen Schutz. Hinzu kamen hohe Unterhaltskosten und die nur noch sehr kurzen Vorwarnzeiten im Falle eines Angriffs.

Und wie schaut es mit Essen aus?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lagert im Rahmen der zivilen Notfallreserve dezentral Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch, um in Krisenzeiten "kurzfristige Versorgungsengpässe" zu überbrücken. Ziel ist, vor allem in Ballungsräumen zur Versorgung der Bevölkerung mit mindestens einer täglichen Mahlzeit beizutragen. In der "Bundesreserve Getreide" lagern zudem Weizen, Roggen und Hafer für die Versorgung mit Brot.
(Elke Richter, dpa)

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