Wirtschaft

Deutschlands Wohnungen wurden im Jahr 2023 noch immer zu fast 75 Prozent mit Gas oder Öl beheizt. (Foto: Bilderbox)

04.04.2025

Die Heizung optimieren

Jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen

Ab Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Es gibt aber eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regel ab Anfang 2024. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das heißt: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) gilt das spätestens nach dem 30.06.2028. Das bedeutet, neue Gas- oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Erfüllungsoptionen sind technologieoffen. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybriddheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.

„Die Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes lag in Deutschland im Jahr 2023 immer noch bei fast 75 Prozent fossilen Energieträgern (Öl und Gas)“, erklärte Julian Müller vom C.A.R.M.E.N. e. V. aus Straubing.

Bevor die oben genannten Fristen greifen, gebe es eine Beratungspflicht (Energieberater oder Kaminkehrer) für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe. In Härtefallen, wie zu geringe Rente, sei eine Befreiung möglich. Beim Heizungstausch gebe es die Vorschrift, dass, nachdem man ein Gebäude geerbt hat, innerhalb von zwei Jahren umgerüstet werden müsse.

Generelle Voraussetzungen für energieeffizientes Heizen seien neben einer guten Dämmung, niedrige Temperaturen im Vor- und Rücklauf.

Holzheizungen für ungedämmte Häuser nutzen

„Holzheizungen sind auch für ungedämmte Häuser geeignet. Sie machen traditionell mehr als 60 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien aus. Aber Holz kann es nicht allein richten“, argumentierte Sabine Hiendlmeier.

Es gebe verschiedene Formen der Holzzentralheizung. Der Scheitholzkessel sei robust günstig, müsste jedoch von Hand bestückt werden und sei so eher für Selbstversorger geeignet.

Der Hackgutkessel sei eine mögliche Variante für große Gebäude und die Nahwärme. Er sei für Einfamilienhäuser nicht geeignet, da Platz für einen Frontlader gebraucht werde und er erst t ab 50 KW wirtschaftlich arbeite. Eine Lagerung im Keller sei ungeeignet, da es sich um einen feuchten Brennstoff handele. Zumal erzeuge er durch enthaltene Steine zu Geräuschen im Haus.

Die Pelletheizung sei typisch für Einfamilienhäuser. Pellets würden zu mehr als 90 Prozent aus Sägenebenprodukten hergestellt. Hiendlmeier rät unbedingt zum Kauf von zertifizierter A1-Qualität, um einen geringen Rindenanteil zu garantieren. Dieser verschlacke sonst die Heizung sehr schnell. Die Preise hätten sich zwischenzeitlich wieder normalisiert. Der Platzbedarf entspreche dem einer Ölheizung. Das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) habe die vollständig überarbeitete Broschüre „Lagerung von Holzpellets – ENplus-konforme Lagersysteme“ veröffentlicht.

Holzkessel könnten gut mit Solarthermie verbunden werden. Beide brauchen große Pufferspeicher. Bei viel Brauchwasser sei es empfehlenswert, den Heizkessel mit einer Brauchwasser-Wärmepumpe zu kombinieren. Das führe zu einer dreifachen Effizienzsteigerung. Den Altbau mit Heizkessel, Luft-Wärmepumpe und Brauchwasser-Wärmepumpe zu kombinieren mache den Bedarf flexibel bei variablen Stromtarifen. „Hybridanlagen sind im kommen“, verdeutlichte Hiendlmeier.

Wärmepumpen für Alt- und Neubauten geeignet

„Der Einsatz von Wärmepumpensystemen ist im Neubau und im Altbau empfehlenswert. Sie bestehen aus den drei Komponenten, Wärmequelle, -pumpe sowie dem Verteil- und Speichersystem. Diese müssen aufeinander abgestimmt sein“, sagte Anna Pielmeier. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter laufe das System. Das Optimum liege bei unter 35 Grad Celsius. Das erfordere möglichst große Heizflächen und damit den Einsatz von Niedrigtemperaturheizkörpern.

Als Wärmequellen könne man Luft und Abluft, Wasser und Abwasser und Erdwärme nutzen. Je höher die Quelltemperatur, desto effizienter werde das System. Die Verwendung von Luft würde den Strombedarf im Winter in die Höhe treiben. Bei der Erdwärme würde gelten, je tiefer, desto konstanter die Wärme. Doch Erdkollektoren in Fläche knapp unter der Erde würden große unversiegelte Flächen zur Verlegung voraussetzen und die Wärme starken Schwankungen unterliegen. Bohrungen in die Tiefe wiederum benötigten weniger Platz, würden aber hohe Erschließungskosten verursachen. Die Nutzung von Grundwasser sei am effektivsten, da es über die größte spezifische Wärmeleitfähigkeit verfüge. Für eine effiziente Arbeitsweise sei die Jahresarbeitszahl ausschlaggebend, je höher, desto besser. Stromumlagen würden rückerstattet und werden deutlich steigen.

„Für eine Hybridlösung von Wärmepumpe und Photovoltaik biete sich die Nutzung einer Inverter- Wärmepumpe an“, sagte Julian Müller. Bei einer einstufigen Wärmepumpe liege der Focus auf Effizienz, bei einer Inverter-Wärmepumpe dagegen auf Flexibilität. Dadurch könne sie strompreisorientiert arbeiten. Der notwendige Speicher könnten beladen werden, wenn der Strompreis niedrig sei. Zudem sei die Eigenstromnutzung zu maximieren und die Speicher mit höherer Temperatur beladen, so dass die Wärmepumpe mit erhöhter Leistung arbeiten könne.

Geringer Bauaufwand

Einflussfaktoren auf die Deckung des Strombedarfs seien die Größe und Ausrichtung PV-Anlage, der Stromverbrauch im Haushalt, der Wärmebedarf des Hauses und der Speichermöglichkeiten. Durch ein Energiemanagement könnten die Schnittstellen optimiert werden.

Wenn die Dachfläche für PV genutzt werden soll, biete sich die Kombination mit einer Brauchwasser-Wärmepumpe an. Sie sei kosteneffizient, durch einen geringen Bauaufwand und daher leicht im Bestand zu realisieren. Gleichzeitig sei sie effektiver als ein Heizstab und günstiger als eine solarthermische Anlage. Zusätzlich würden sie Kellerräume entfeuchten, da sie die Umgebungstemperatur nutzen. Die Pelletheizung könne im Sommer vollständig ausgeschaltet werden.

Solarthermie als Zusatzheizsystem wiederum sei empfehlenswert bei Holz-Zentralheizungen mit Pufferspeicher, Gas- und Ölheizungen sowie einem hohem Warmwasserbedarf. Hier biete sich ein steiler Winkel der Solarpanelle an, um die Ausbeute im Winter zu erhöhen. Typischerweise würden Trinkwasseranlagen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf einen solaren Deckungsgrad von etwa 50 – 60 Prozent ausgelegt.

 

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„Ein PVT- Kollektor erzeugt sowohl Strom als auch Wärme“, erklärte Annemarie Bruckert. Unter den Solarzellen ist ein Rohrregister angebracht, dass die Wärme der PV-Zellen und der Umgebungsluft abführt. Auch die Zuführung von Wärme sei möglich, zum Bespiel, um Schnee zu schmelzen. Durch diese Kombination könne ein drei bis viermal höherer Solarertrag als bei reiner Photovoltaik erwirtschaftet werden. Zusätzlich führe der Kühlungseffekt zu einer 5 Prozent besseren Leistung der PV-Module.

Bei einer Kombination von Wärmepumpe und PVT würden Wind and Infrared Sensitive Collectors angewandt. Für sehr effiziente Systeme sei eine Kombination von PVT, Wärmepumpe und Erdsonde sinnvoll. Diese Varianten seien nur in gut gedämmten Gebäuden monovalent einsetzbar. Die Umsetzung müsse durch ausgewählte Fachpartner der Hersteller erfolgen. Die Investitionskosten seien höher als bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, die Effizienz aber besser. Da der Skaleneffekt bei dieser Technik kaum stattgefunden habe, sei diese noch nicht so weit verbreitet und damit teuer. Vorteile seien eine effektive Flächennutzung, homogene Optik sowie weder Erdarbeiten noch Geräuschentwicklung.

Eisspeicher nutzen

„Ein Eisspeicher komme vom Einfamilienhaus mit hohem Wärmebedarf bis zu einem Quartier in Frage“, führte Bruckert weiter aus. Als Eisspeicher bezeichne man eine nicht isolierte Betonzisterne unter der Erde. Im Inneren würden sich große Spiralen mit einer frostsicheren Sole befinden. Bei einem Einfamilienhaus sei sie mit etwa 10.000 Liter Wasser befüllt. Die Zisterne werde unterhalb der Frostgrenze, zirka 4 Meter tief, eingebracht. Gekoppelt mit PVT und Wärmepumpe würde der Eisspeicher die Energie des Phasenwechsels von Wasser per Wärmepumpe nutzen. Dabei werde das physikalische Phänomen genutzt, dass die Kristallisationsenergie der Energiemenge entspreche, um Wasser von 0 auf 80 Grad zu erwärmen. Der Energiegewinn aus Vereisung von 10 m³ entspreche einem Energiegehalt von 100 l Heizöl. Im Sommer könne die Wärmepumpe auch kühlen, indem sie kühles Wasser durch die Heizungen schicke. Sobald die Speicherwassertemperatur unter das Temperaturniveau des den Speicher umgebenden Erdreichs sinke, so nehme der Speicher auch die Erdwärme des den Speicher umgebenden Erdreichs auf. Die Effizienz von Wärmepumpen werde deutlich gesteigert oder bei gleichbleibender Effizienz der Wärmepumpe die Investition in den Erdwärmetauscher reduziert. Vorteile seien eine hohe Jahresarbeitszahl sowie weniger Flächenbedarf als bei der Verwendung von Erdkollektoren. Eine Genehmigung sei nicht notwendig. Nachteile seien hohe Investitionskosten und ein großer Montageaufwand.

„Splitklimageräte, die heizen und kühlen können, eignen sich als Zusatzheizung oder in Übergangszeiten“, erläuterte Matthias Wanderwitz. Es gebe verschiedene Montagemöglichkeiten. Bei der Planung sollte beachtete werden, dass je nach Betriebsart am Außen- oder Innengerät Kondensat entstehe. Die Geräte seien auf 20 Grad Raumtemperatur ausgelegt und bei Nutzung in der „Übergangszeit“ sehr effizient. Sie seien einfach nachrüstbar und bedürfen keiner Genehmigung. Da ein Kältemittel verwendet werde, müsste eine Fachfirma beauftragt werden. Splitklimageräte, die es als Single- oder Multi-Splitklimageräte gibt, könnten unterstützend zur Zentralheizung genutzt werden. Die Klimatisierung könne im Sommer über PV-Strom erfolgen. Auch Pollenallergiker könnten profitieren, durch mögliche zusätzliche Funktionen, wie Luftreinigung und Luftentfeuchtung. Ein Nachteil sei die trockene Raumluft. Da sich keine Strahlungswärme entwickele, bleibe oft das Behaglichkeitsgefühl aus. Eventuell könne sogar ein Zugluftgefühl entstehen. Die Wärmeverteilung sei nicht gleichmäßig und es gebe Geräusche. Auch sei keine Warmwasseraufbereitung möglich. Der Stromverbrauch sei im Vergleich zu Wärmepumpen höher.

Was ein Infrarotheizung bringt

„Eine Infrarotheizung besteht aus einer Heizfolie. Diese wird mit einer Frontplatte abgedeckt. Es gibt viele Designs. Die Oberflächentemperatur beträgt je nach Modell 80 bis 180 Grad“, beschrieb Wanderwitz. Die Strahlung sei ähnlich der der Sonne, doch ohne sichtbaren Lichtanteil und werde als angenehm empfunden. Die Primärstrahlung der Infrarotheizung erwärme umliegende Oberflächen. Mit zunehmender Entfernung werde die Strahlungswärme dementsprechend weniger. Da der Strahlungswirkungsgrad entscheidend ist, sollte das Produkt mindestens 50 Prozent aufweisen. Auch wenn die Raumlufttemperatur niedriger sei, stelle sich trotzdem ein behagliches Wärmegefühl, wie bei einem Wintersonnen-Spaziergang ein.  Es sollte an der Außenwand oder Decke des Raumes, aber nicht gegenüber von Fenstern angebracht werden. Eignen würde es sich für die Übergangszeit und sporadisch zu heizende Räume, wie Hobbykeller oder Bad. Sinnvoll sei eine Kombination mit Photovoltaikanlage und Speicher. Jedoch sei auch hier eine separate Warmwassererzeugung erforderlich. Bei der Nutzung als Alleinheizung gebe es Sonderregelungen für Mietobjekte. Die Heizleistung solle anhand des Raumes gemacht werden, es würden sich mehrere kleine lampenartige Heizungen anbieten. „Nutzen Sie die Beratung durch einen Fachhändler“, rät Wanderwitz. Die Heizung sollte nur mit Thermostat betrieben werden, um unnötige Laufzeiten zu vermeiden. Bei der Ausrichtung der Heizquelle in unmittelbarer Nähe des Menschen könne es zu einem als unangenehm empfundenen Hitzegefühle kommen. Die Variante sei neben einer einfachen Installation, kostengünstig und schnell nachrüstbar. Zusätzlich werde die Schimmelbildung durch das Aufheizen der Oberflächen verhindert. Allerdings werde der Raum auch schnell wieder als kalt empfunden. Die Infrarotheizung habe keinen Wirkungsgradgewinn wie bei der Wärmepumpe und die Stromkosten müssten beachtet werden.

„Bei der Kraft-Wärme-kopplung erreichen wir einen Wirkungsgrad von über 90 Prozent“, stellte Wanderwitz die KWK-Anlage vor. Hier werde Brennstoff in Strom und Wärme umgewandelt. Als Grundprinzip gelte ein wärmegeführter Betrieb. Bei einer konstanten Wärmebedarf erfolge eine Grundlastabdeckung bei einer Auslegung auf lange Laufzeiten pro Jahr. Als alleiniges System sei es nicht sinnvoll, da für die Spitzenlastabdeckung ein weiterer Kessel gebraucht werde. Allerdings sei in Kombination mit Batteriespeicher und PV, Stromautarkie möglich.

Als Förderprogramme gebe es das KWKG (Ende 2026) für 3.500h/Jahr für ca. 8,5 Jahre (30000h gesamt) ODER das Bafa BEG EM 2024 – für Brennstoffzellenheizung.

„Die Herausforderung bei Wasserstoff ist immer, das Molekül aus seiner gebundenen Form zu lösen“, sagte Alexander Widmann. Wasserstoff sei ein lang erprobtes Element und Risiken vermeidbar. Aktuell sei H2 jedoch noch Mangelware und werde in der Industrie für schwer zu dekarbonisierende Bereiche benötigt. Die Effizienz eines Wasserstoffsystems im Gebäude bleibt hinter anderen Technologien zurück. Je nach Motivation und Ist-Situation könne Wasserstoff dennoch eine gute Lösung sein. Zum Beispiel als ein saisonaler Energiespeicher, der fluktuierende Quellen ausgleiche. Der Wärmeanfall beim Elektrolyseur und der Brennstoffzelle könne in Kombination mit einer Wärmepumpe zur Brauchwasser Vorwärmung oder für die luftseitige Integration (bei kontrollierter Wohnraumlüftung) genutzt werden. Trotz Rückverstromungsverlusten würden hier Gesamtwirkungsgrade von 90 Prozent erreicht.

Förderung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die Sanierung von Gebäuden auf Effizienzhausniveau und Einzelmaßnahmen gefördert. Bei Förderzusage von BEG-Einzelmaßnahmen für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es einen neuen Ergänzungskredit der KfW sowie eine Zinsverbilligung für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro.

Die Steuerermäßigung für Sanierung nach §35c des Einkommenssteuergesetzes sei mit den BEG-Maßnahmen nicht kumulierbar, habe aber geringere technische Mindestanforderungen.

Förderfähig nach BEG im Bereich Heizung sind Wärmeerzeuger, wie Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen (keine Scheitholzöfen!), Brennstoffzellenheizung (Biomethan oder grüner H2), Wasserstofffähige Heizung (5 Prozent der Investitionsmehrkosten), Anschluss an ein Gebäudenetz/Wärmenetz, Errichtung/Erweiterung Gebäudenetz (max. 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten), Provisorische Heiztechnik bei Defekt (Bezuschussung Mietkosten für 1 Jahr).

Zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent, gebe es 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus, 30 Prozent einkommensabhängige Förderung und 5 Prozent Effizienzbonus für eine Wärmepumpe sowie einen Emissionsminderungszuschlag bei der Nutzung von Biomasse. Bis zu 70 Prozent Gesamtförderung seien möglich. Allerdings gebe es eine Obergrenze von 50 Prozent bei der Kumulierung der Boni. Nur im Falle der selbstnutzenden Eigentümer könnten die 70 Prozent voll abgeschöpft werden. Dabei seien die Höchstgrenzen von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit zu beachten. Die Förderung gelte einmalig und nicht kalenderjährlich.

Zusätzlich seien Kosten für die Heizungsmodernisierung, wie Vorleistungen und Umfeldmaßnahmen förderfähig. Auskunft darüber gebe das BAFA-Infoblatt.
(Antje Schweinfurth)

Wie beantragt man eine Förderung?
 

  1. Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experten beauftragen, Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen lassen

  2. Vor Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen - aufschiebende oder auflösende Bedingung, Datum der voraussichtlichen Umsetzung

  3. Registrieren und Zuschuss beantragen unter Kundenportal „Meine KfW“

  4. Vorhaben innerhalb 36 Monaten umsetzen, Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen lassen

  5. Identifizieren, Verwendungsnachweis einreichen spätestens 36 Monate nach Zusage, innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung 64 KfW

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