Wirtschaft

Für die schnelle und sichere Wartung von verfahrenstechnischen Anlagen visualisiert und verarbeitet die Comos Mobile Worker-App alle benötigten Daten zum Beispiel aus ERP-Systemen, Engineering-Daten und auch Live-Daten aus dem Prozessleitsystem in einer leicht bedienbaren Oberfläche. (Foto: Siemens)

25.07.2023

Extended Reality Anwendungen nutzen

Wie auch kleinere Unternehmen davon profitieren können

Extended Reality (XR) ist eine vielseitige Querschnittstechnologie, die über fast alle Branchen neue Perspektiven eröffnet. Die beiden Teilbereiche Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) bieten ad hoc zusätzliche Informationen. Das ermöglicht die Erprobung und Weiterentwicklung realer Abläufe und Prozesse. Gerade im industriellen Kontext ist hier vieles möglich – von der Mitarbeiterschulung bis zur virtuellen Inbetriebnahme von Maschinen.

„Während bei Virtual Reality (VR) die Nutzer komplett in einer virtuellen Welt agieren, bleibt bei der Augmented Reality (AR) die reale Welt sichtbar und wird durch digitale Inhalte beispielsweise über Datenbrillen und Smartphones erweitert“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).

Viele der technischen Innovationen durch XR liegen laut Brossardt auch im Interesse der Beschäftigten. Denn die Technologie könne zur Verbesserung der Arbeit und Modernisierung des Unternehmens beitragen. „Sie kann außerdem motivierend wirken und damit den Unternehmenserfolg begünstigen, was letztlich den Beschäftigten zugutekommt“, betont der vbw Hauptgeschäftsführer.

Große Chancen

Die ökonomischen Chancen von XR sind aus Sicht der vbw groß. Unsicherheiten bezüglich des Rechtsrahmens, etwa beim Datenschutz, stehen dem Einsatz aber oftmals im Weg. Darum hätten die Firmen Brossardt zufolge XR-Technologien bisher vor allem als Marketinginstrument wahrgenommen. „Ein Grund hierfür ist, dass Unsicherheiten in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von XR bestehen“, sagt der vbw Hauptgeschäftsführer. „Viele Unternehmen wissen nicht genau, ob sie solche Technologien überhaupt einsetzen dürfen und was aus juristischer Perspektive dabei zu beachten ist. Genau hier setzt unsere vbw Studie ‚Rechtsmonitor XR für die Unternehmenspraxis‘ an und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den rechtssicheren Einsatz von XR“, so Brossardt.

Unter XR fallen alle Technologien, die computergenerierte Umgebungen oder Objekte erstellen und damit die reale und virtuelle Welt miteinander verbinden. Durch den Einsatz von XR ergeben sich im industriellen Kontext viele Anwendungsmöglichkeiten: Durch virtuelle Inbetriebnahmen von Maschinen und digitale Zwillinge können beispielsweise Prozesse simuliert oder Wartungsarbeiten vereinfacht werden. Virtuelle Aus- und Weiterbildungsinhalte steigern die Effizienz und senken gleichzeitig Kosten.

Die vbw Studie konzentriert sich auf die drei XR-Anwendungsfälle virtuelle Meetings, Mitarbeiterschulungen sowie Kundenerfahrung und Marketing und definiert drei Rechtsbereiche, die beim Einsatz von XR besonders zu beachten sind. Dazu Brossardt: „Erstens müssen Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von XR gewährleistet werden, etwa durch eine sorgfältige Auswahl von IT-Dienstleistern sowie Löschungsroutinen bis hin zur Anonymisierung. Zweitens stellt XR besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz, weil etwa XR-Brillen bei manchen Nutzern Übelkeit und andere Beschwerden hervorrufen können.“

Geistiges Eigentum schützen

Drittens betont die vbw bei der Anwendung von XR den Schutz des geistigen Eigentums. Denn einerseits können im XR-Kontext reale und virtuelle Objekte ins Bild kommen, die durch Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht oder ähnliche Schutzrechte geschützt sind. Andererseits können virtuelle Räume zu Marktplätzen werden, in denen Firmenlogos platziert werden, aber auch eine unbefugte Nutzung oder wettbewerbliche Verdrängung stattfinden kann. „Compliance- Anforderungen sind im virtuellen Raum genauso ernst zu nehmen, wie dies im realen Raum der Fall ist. Güter und Rechte verlieren ihre Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit nicht, nur weil sie im virtuellen Raum beeinträchtigt werden“, stellt Brossardt klar.

Ein wichtiges Element, um die Chancen von XR für Betriebe zu veranschaulichen, sind Best Practice-Beispiele. Viele davon zeigt die vbw im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung mit, Extended Reality Bavaria e. V. und dem bayerischen Digitalministerium: „Wir müssen die Schwelle für die Anwendung von XR gerade für kleinere und mittlere Betriebe absenken, die in der digitalen Transformation womöglich noch nicht so weit fortgeschritten sind. Unser Anspruch muss es sein, die Technologie in die Breite zu tragen und so das ökonomische Potenzial von XR voll auszuschöpfen. Im ersten Schritt wollen wir Mut machen, die Technologie im eigenen Betrieb auszuprobieren“, macht Brossardt deutlich.
(Ralph Schweinfurth)

 

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