Wirtschaft

Schlafen wie die Pharaonen? Das Fürther Hotel ist zumindest ein Eyecatcher - und weltweit der Hit auf Reiseportalen. (Foto: dpa)

08.06.2017

Gerichtsurteil im Streit um Fürther Pyramiden-Hotel

Der Pächter muss dem Eigner 2,5 Millionen Euro zahlen plus 88 000 Euro für jeden weiteren Monat, den er drin bliebt

Im Rechtsstreit um die Schließung der Fürther Hotelpyramide haben die Eigentümer des Gebäudes vor Gericht einen Etappensieg gegen die Pächter errungen. Das Nürnberger Landgericht verurteilte das frühere Betreiber-Ehepaar am Donnerstag, 8. Juni 2017, in einem sogenannten Urkundsprozess zur Zahlung von Pachtrückständen nebst Zinsen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Außerdem muss das Paar rückwirkend von Anfang Mai an monatlich 88 000 Euro zahlen, bis das Hotel vollständig geräumt ist. Dies hat ein Gerichtssprecher mitgeteilt. Der Prozess ist jedoch noch nicht beendet: Es gibt nun ein Nachverfahren.

Wegen angeblich gravierender Mängel hatte das Betreiber-Ehepaar die markante Hotelpyramide im vergangenen September nach mehr als 20 Jahren überraschend geschlossen und Pacht einbehalten. Daraufhin forderte der Eigentümer - die Immobilienfirma Grand City Property - per Zivilklage Pachtrückstände samt Zinsen in Millionenhöhe. Konkret geht es um mangelnden Brandschutz und schmutziges Trinkwasser, das aus der Leitung gekommen sein soll.

Wie der Gerichtssprecher sagte, konnte die Kammer in dem Urkundsprozess nur aufgrund des Pachtvertrags entscheiden. Solche Verfahren helfen dem Kläger - in diesem Fall der Immobilienfirma -, ohne eine langwierige Beweisaufnahme einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Die Betreiber konnten daher in diesem Verfahren die angeblichen Mängel im Hotel nicht beweisen. Nun gibt es jedoch ein Nachverfahren, in dem alle gängigen Beweismittel wie etwa Sachverständige zugelassen sind. Bis zum Ende dieses Nachverfahrens - und damit einer vollständigen Klärung - muss der Eigentümer des markanten Hotels eine Sicherheitsleistung für den offenen Millionenbetrag hinterlegen. (dpa)

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