Wirtschaft

Auf einem Bildschirm ist das Wort «Schüler*innen» zu sehen. Die Schreibweise mit «Genderstern» soll Menschen einschließen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Doch es gibt viele Menschen, die sich am Gendern stören. (Foto: dpa/Gregor Bauernfeind)

17.07.2023

Klage gegen Audis Gendersprache-Leitfaden endgültig gescheitert

Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Beschäftigten zusammenarbeiten musste, hatte sich so sehr über einen Leitfaden der Tochterfirma Audi zu Gender-Formen aufgeregt, dass er dagegen klagte. Doch das Oberlandesgericht München hat nun die Berufung gegen ein früheres Urteil abgelehnt

Die Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.

Das Rechtsmittel habe "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", begründete ein Gerichtssprecher am Montag die Entscheidung. Das Ingolstädter Urteil vom Juli 2022 sei damit rechtskräftig (Az. 83 O 1394/21).

Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen - den sogenannten Gender-Gap. Der VW-Mitarbeiter hatte deswegen Audi auf Unterlassung verklagt.

Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden".

Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. Der Kläger war von einem Verein unterstützt worden, der das Gendern ebenfalls ablehnt.

Genderzeichen weiter nicht Kernbestand der Orthografie

Mit den Gender-Formen hatte sich auch der Rat für deutsche Rechtschreibung intensiv beschäftigt. Am Freitag teilte das Gremium dann im belgischen Eupen mit, dass es Genderzeichen weiterhin nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie einstufe. In einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen führt der Rat zugleich das Gendern im Wortinneren - Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen - auf.

Der Ratsvorsitzende Josef Lange sagte der Deutschen Presse-Agentur zur Einordnung, dass man damit das gesellschaftliche Phänomen an sich beschreiben wolle. Die Zeichen vermittelten "übersprachlich aufgeladen", dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint seien. Lange ergänzte: "Der Genderstern gehört nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie." Es seien also auch weiterhin keine regulären Zeichen.

Der Rat will nun den staatlichen Stellen vorschlagen, das Amtliche Regelwerk durch den Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen. Die bisherigen Empfehlungen des Rates sind zugleich nicht aufgehoben, wie das Gremium mitteilte.

Lange sagte: "Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen." Sie müsse weiter beobachtet werden. Der Sitzung sei eine sehr kontroverse Diskussion vorangegangen.

Der Rat ist eine wichtige Instanz für Rechtschreibung. Seine Aufgabe im Auftrag von staatlichen Stellen ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auch mit Blick auf den Wandel der Sprache weiterzuentwickeln.

Zuletzt hatte der Rat im Jahr 2021 empfohlen, Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere Formen zur Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Wortinneren zu diesem Zeitpunkt nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Jetzt wäre es auch weiterhin nicht regulär aufgenommen, aber als Phänomen in dem Bereich Sonderzeichen beschrieben. (Ulf Vogler, Anna Ringle, dpa)

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