Die Debatte im Fall "Notfallsanitäter Drobeck gegen den Zweckverband Landshut" gewinnt an Schärfe. Der Ärztliche Bezirksbeauftragte für den niederbayerischen Rettungsdienst, Stephan Nickl, stellte die Causa Drobeck in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch.
Nickl verwendete die Formulierung während der Sitzung des Landshuter Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Gegen Ende der öffentlichen Debatte meldete sich Nickl zu Wort. Offenbar wollte der Ärztliche Bezirksbeauftragte den versammelten Landshuter Verbandsräten erklären, wie das Verhältnis zwischen Notfallsanitäter und Ärztlichem Leiter des Rettungsdienstes nach seinem Ermessen aussehe. Im Zuge seines Monologs nahm Nickl die Formulierung von sexuellem Missbrauch in den Mund – ruderte aber sogleich zurück. Seine Wortwahl solle keinen Vergleich zur debattierten Causa Drobeck darstellen.
Die Sitzung des Zweckverbands hatte am vergangenen Mittwoch stattgefunden. Als die Staatszeitung Nickl drei Tage später kontaktierte, sagte er, dass er sich an keine seiner Äußerungen aus der Verbandsversammlung erinnern könne. Für weitere Fragen solle man sich an die Pressestelle der Regierung von Niederbayern wenden. Diese antwortet schriftlich: Nickl gebe wegen eines laufenden Verfahrens keine Stellungnahme ab.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will die Äußerung Nickls zu sexuellem Missbrauch nicht bewerten, da der Sachverhalt dem Innenministerium nicht bekannt sei.
Einem Notfallsanitäter die Erlaubnis entzogen
Hintergrund des Landshuter Konflikts ist ein juristischer Streit darüber, wann und mit welchen Mitteln Notfallsanitäter ohne einen Arzt Patienten behandeln dürfen. Der Ärztliche Leiter des Landshuter Rettungsdienstes, Jürgen K., hatte dem Notfallsanitäter Drobeck dessen Erlaubnis entzogen, die dieser braucht, um seinen Beruf komplett ausüben zu können. Drobeck klagte gegen Ks. Maßnahme und bekam vor dem höchsten bayerischen Verwaltungsgericht Recht. Der Landshuter Zweckverband musste Drobeck daraufhin die Arbeitserlaubnis zurückgeben.
Der Ärztliche Bezirksbeauftragte Nickl und der Ärztliche Leiter des Landshuter Zweckverbands K. leiteten in der Vergangenheit zusammen den Rettungsdienst im Zweckverband Landshut. Im Streit zwischen K. und Drobeck ergriff Nickl offenbar Partei für seinen Kollegen K.. Ob er sich in der Causa Drobeck befangen sehe, will Nickl nicht kommentieren.
Der Landshuter Zweckverband plant den Prozess gegen Andreas Drobeck wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ in der Hauptsache fortzuführen. Das Innenministerium habe darum gebeten, dass der Zweckverband den Rechtsweg durch alle Instanzen durchstreite. Der entsprechenden Beschlussvorlage stimmten die Verbandsräte des Landshuter Zweckverbands in der Sitzung am vergangenen Mittwoch zu.
(Vinzenz Neumaier)
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