Wirtschaft

Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, dürfte der Ableser bald passé sein. (Foto: Bilderbox)

20.02.2020

Werden fernablesbare Funkzähler Zwang?

Wie das geplante Gebäude-Energiegesetz in Deutschland Grundrechte kassieren und die Gesundheit gefährden wird

Freiheitsliebenden Inhabern von Eigentums- oder Mietwoh­nungen kann kaum ge­fallen, was derzeit in Ausschüssen von Bundes­tag und Bundesrat beraten wird. Es geht um das bis An­fang April zu beschließende und im Herbst in Kraft tretende Gebäude­energiegesetz (GEG): Die Bundesregierung plant im Zuge nationaler Um­setzung einer EU-Richt­linie (EED) zwecks „Verein­heit­lichung des Energie­ein­spar­rechts für Ge­bäude“ smarte Zähler-Vorschriften zwecks Fernauslesbarkeit per Funk bei Wasser und Heizkostenverteilern. Damit dringt Mobilfunk immer stärker auch in privateste Räume vor – aus baubiologischer Sicht bedenklich.

Dem GEG-Entwurf zufolge sind Heizkosten-Verteilzähler an ungefähr allen Heizkörpern oder gegebenenfalls Wärmemengenzähler für die Fuß­bodenheizung in Miet- und Eigen­tums­wohnungen vorgesehen, sofern nicht Gründe der Rentabilität dagegen sprechen. Hinzu kämen Kalt- und Warmwasserzähler in Küche und Bad. So dürften in einem mitt­leren Mehrfamilienhaus mit beispielsweise sechs Par­teien künf­tig Dut­zende zusätz­liche digita­le Zähler nebeneinander im Takt von wenigen Sekun­den gepulst fun­ken – aktiv oder im Standby-Modus. In einer 2-Zimmerwohnung kämen in der Regel vier Was­ser­zähler zum Funkein­satz – und im Keller obendrein Hauskalt­wasser­zäh­ler sowie smarte Strom­zähler. All dies würde sich zur oft schon vorhandenen Strah­lung von Funktele­fonen und W-Lan-Geräten aufaddieren.

Viele Menschen ignorieren diese Strahlung pauschal, solange sie davon keine bewussten körperlichen Beschwerden bekommen und sich auch nicht mit der internationalen Wis­sen­schaftsdiskussion befassen. Doch derzeit nimmt die Zahl der Be­sorgten zu – insbe­son­dere mit Blick auf den neuen Mobilfunk-Standard 5G, vor dessen gesundheitlichem Schä­digungspotential sogar die SWISS RE als einer der weltgrößten Rückversicherer warnt. In etlichen Ländern beginnt man inzwischen die Krebswarnungen ernster zu neh­men, die sich laut neueren Großstudien mit der umstrittenen Strahlung verbinden, von industrie­nahen Stimmen allerdings allzu gern bagatellisiert werden.

Bundesamt für Strahlenschutz warnt

Dabei warnt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchaus: „Personen in der Nähe von drahtlos kommunizierenden Smart Metern sind den elektromagnetischen Feldern der Geräte ausgesetzt und absorbieren einen Teil der ausgesendeten Strahlungsleistung.“ Beruhigend wird aber ergänzt, die funkenden Zähler seien ja in der Regel im Keller installiert, so dass ein großer Abstand zwischen Sender und Personen bestehe: „Mit dem Abstand zum Sender nehmen die Feldstärken schnell ab.“ Doch zum einen trifft dies gerade auf Elektrosensible nicht zu, die teilweise vor der Strahlung zum Schlafen in ihre Keller fliehen. Vor allem aber zieht dieses BfS-Argument bei funkenden Wärmekosten-Verteilzählern in keinster Weise: Sie befinden sich ja direkt in den Wohn- und Schlaf­zimmern!

Dem Freiburger Umweltmediziner Joachim Mutter zufolge hatten manche seiner Patien­ten nach dem Einbau neuer Heizungsmesszähler auf Funkbasis „vielerlei Beschwerden und Krank­hei­ten erworben“ – selbst wenn sie nicht wussten, dass sich neue Strah­len­quellen installiert wurden! Es handelt sich – so Dr. Mutter – um das „Spektrum des Mik­rowel-lensyndroms: Schlaflosigkeit, Kopf- und Körperschmerzen, Herzpalpitation, Blut­druckkrisen, Schwin­del, Müdigkeit, Gedächtnisschwäche, Augenbrennen, Hautbrennen, Tinni-tus, Depressio­nen etc. Diese wurden erst besser, nachdem die Fachfirma die elek­tronischen Wär­me­zähler demontiert und dafür wieder die alten Messröhrchen an den Heizkörpern an­ge­bracht hatte.“

Wissenschaftliche Befunde werden übersehen

Namentlich für Elektrohypersensible, die ihre Wohnungen bislang möglichst funkfrei ge­halten haben, tut sich künftig eine unmenschliche Strahlen-Zumutung auf. Die verbrei­tete, auch behördlich gängige Meinung, es handelte sich bei ihnen nur um psychisch Ge­störte, übersieht wissen­schaftliche Befunde und Erklärungsmodelle, denen zufolge Mobil­funk-Strahlung keineswegs bloß Wärmewirkungen, sondern auch biologische Effekte zeitigen kann. Darüber informieren neben der Verbraucher­orga­ni­sation Diagno­se:Funk das Buch „Elektrosensibel“ der Ärztinnen Christine Ascher­mann und Cornelia Waldmann-Selsam sowie die Broschüre „Elektrohypersensibilität“ der Kom­petenz­initia­tive e. V.

Von daher gilt es gegen die Ignoranz hin­sicht­lich biolo­gischer und gesundheitlicher Aus­wirkungen im jetzt debattierten Gesetzes­ent­wurf scharf zu protestieren. Es ist an der Zeit, die ökologische Wende so zu gestalten, dass sie tatsächlich um­weltfreundlich ausfällt – und darum auch human gegenüber elektrosensiblen Mitmenschen. Hier geht es um die Einhaltung von Grund- und Men­schenrechten, die auch das Recht auf die Unver­letz­lich­keit der eigenen Wohnung um­fassen. „Ein wirtschaftliches Interesse darf nicht mehr zäh­len als das Interesse der Men­schen, körperlich unversehrt zu bleiben“, hat Pro­fessor Armin Grun­wald als Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deut­schen Bun­destag in einem Interview unterstrichen. Zu erinnern ist in diesem Sinn an das Wort von Kanzlerin Angela Merkel in ihrer Neujahransprache: „Auch im digitalen Zeitalter hat die Technik dem Menschen zu dienen – und nicht umgekehrt. Die Würde des Menschen setzt die Grenzen, denn sie ist unantastbar.“

Gesetzentwurf erweitern

Die Politik ist deshalb aufge­fordert, den bis­herigen nationalen GEG-Entwurf zu erweitern um das Recht zum Widerspruch im Interesse persönlichen Daten- und Strahlen­schutzes. Dies umso mehr, als das GEG auch der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung zu­wider­läuft, die auf Datensparsamkeit zielt statt auf Datenmulti­plikation. Dass die Grund­rechte von Europäern im Zuge der Digitalisierung gewahrt blei­ben müssen, ent­spricht auch einer aktuellen Forderung der EU-Kommission. Der anvi­sierte Smartmeter-Wahn­ darf folglich keinesfalls in der bislang diskutierten Form Gesetz werden.

Angesichts der wissenschaftlich offenen Diskussion um das biologische Schä­di­gungs­po­tential beim mobilen Funken und ohne angemessene Technikfolgenabschätzung wäre es ein unverantwortlicher Irr­weg, Funkmess­technik in der Wohnungswirtschaft zur gleich­sam abso­luten Pflicht zu erheben. Das riecht nach totalitär orientierten Maßnah­men. Dass allein wirtschaftliche Aspekte gemäß der EU-Richtlinie hier eine Ausnahme begründen sollen, ist ein unglaublicher Vorgang. Im Übrigen geht der Vor­wand, dass fernablesbare Funk­technik nötig sei, um Energieeinsparungen zu ermöglichen, am Schä­di­gungspo­ten­tial der Strahlung fürs Klima vorbei: Wieviel Energie wird künftig ver­braucht und in der Luft freigesetzt, wenn immer mehr Dinge funken sollen?

Die IT-Expertin Yvonne Hofstetter warnt mit Recht in ihrem neuesten Buch „Der un­sichtbare Krieg“: „Denn auch die nie da gewesenen technischen Möglichkeiten der digi­talen Transformation entfalten eine explosive, ordnungszersetzende Kraft.“ Ob in der öffent­­lichen Anhörung im Bun­destag zum GEG am 4. März mit Live-Übertragung im Netz ab 11.30 Uhr noch ethisch nachdenklichere Stimmen als bisher hörbar werden?
(Werner Thiede)

Der Autor
Dr. Werner Thiede ist außerplanmäßiger Professor für Systematische Theologie (Dogmatik/Ethik) an der Universität Erlangen-Nürnberg, Pfarrer i.R. und Publizist (www.werner-thiede.de).

Kommentare (7)

  1. Tonja am 01.09.2020
    Die sogenannte Energieeinsparung dient nur als Vorwand.
    In Wirklichkeit soll -wie immer in Deutschland- der Konsum angeheizt werden. Millionen von Funkmeldern werden produziert , eingebaut und senden permanent mit Batteriestrom. Eine Ressourcen- und Energieverschwenung wie sie im Buche steht. Von "Nachhaltigkeit" keine Spur.
    Gleichzeitig werden alle Bewohner einer permanenten Bestrahlung durch elektromagnetische Wellen ausgesetzt, die durch nichts zu begründen ist. Im Grunde ist das ein Fall für Rechtsanwälte bei Greenpeace.
  2. PW am 28.08.2020
    Die Grundlage zur Einführung der Funkzähler hat zum Ziel einen Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten. Dieses Konzept macht aber oft keinen Sinn.
    In vielen Häusern wird die Wärmeverbrauch pro Wohnung zentral im Keller mit elektronischen Wärmemengenzählern gemessen. Jeder Wohnungsbesitzer kann so jederzeit seinen Wärmeverbrauch kontrollieren.
    Das Erhitzen von Wasser geschieht vielfach über elektrische Durchlauferhitzer.
    Hier wird durch die Umstellung auf Funkzähler keine Energie gespart.
    In der angeführten EU Richtlinie war meines Wissens auch nicht geplant Funkzähler für Kaltwasserzähler zur Energieeinsparung vorzuschreiben.
    Ich sehe die generelle Forderung für Funkzähler als Resultat der Lobby-Arbeit der entsprechenden Industrie - zu Lasten der Bewohner in Mehrfamilienhäusern.
  3. Umweltschutz am 02.03.2020
    Als ausgebildete Messtechnikerin kenne ich viele Menschen denen die Mikrowellenstahlen deutlich schaden, nach einer Reduzierung, besonders am Regenerationsplatz (Schlafplatz) trat immer eine gesundheitliche Verbesserung ein.
    Die Störungen durch Mikrowellen, natürlich auch niederfrequ. elektrische und magnetische Felder, die unser Organismus ausgleichen muss sind am Anfang oft subtil.
    Deshalb wissen Viele nicht, wovon ihre Unpässlichkeiten verschiedenster Art herrühren.
    Menschen sind keine Maschinen, der Nachweis der Reproduzierbarkeit ist deshalb nichtgegeben.

    Es ist nicht verantwortbar, per Gesetz die Menschen mit weiteren FunkQuellen zu belasten.
    Ein gesunder Schlafplatz von 2qm wäre dann nur noch mit erheblich größerem Aufwand machbar!
    Ganz abgesehen davon, werden alle Lebenwesen, Pflanzen, Klima dadurch geschädigt, bis zum Aussterben.

    ... und was hat es mit dem Schutz der Energieressourcen zu tun, wenn der Stromverbrauch weiter in die Höhe schießt
    Allein die Umstellung auf den Mobilfunkstandard 5G werde den ohnehin stark wachsenden Strombedarf in Rechenzentren um bis zu 3,8 Terawattstunden (TWh) bis zum Jahr 2025 zusätzlich erhöhen. Das wäre laut Auftraggeber Eon genug Strom, um alle 2,5 Millionen Menschen der Städte Köln, Düsseldorf und Dortmund ein Jahr lang zu versorgen.

    Ich hoffe noch auf die große Kehrtwende, bevor Politik und Wirtschaft in ihrem Digitalisierungs- und Profitwahn
    die große Umweltkatastrophe auslösen!
  4. BUND-Konstanz.de/nachhaltiges_Leben/Elektrosmog am 01.03.2020
    bitte bei meinem vorherigen Kommentar korrigieren: 3. März statt 3.5.!
    Danke
    Hanna Tlach
  5. BUND-Konstanz.de/nachhaltiges_Leben/Elektrosmog am 01.03.2020
    Da am 4.5. zunächst nur eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss erfolgt, ist durchaus noch die Möglichkeit, MdBs über die von unabhängigen Experten in aller Welt geforderte STRAHLENMINIMIERUNG nach dem ALASTA-Prinzip (as low as scientifically and technically achievable) zu informieren, wozu im zweiten Kommentar konstruktive Vorschläge auch für smart meters gemacht werden. Dies ist bei der Umsetzung der EU-Richtlinie EED in nationales Recht im GEG nicht nur ethisch, sondern auch JURISTISCH geboten. Denn ausser Datenschutzgrundsätzen und der Nichtversicherbarkeit von Funkstrahlung ist zu beachten, dass inzwischen sechs erfolgreiche Schadensersatzklagen in Italien Krebs kausal mit Funkstrahlung in Zusammenhang brachten (nach Ausschluss von ICNIRP Gutachtern, die bei uns in der Regierungsberatung seit der Zeit von Angela Merkel als Umweltministerin dominieren), wie auch dass in USA in der laufenden Sammelklage jedem durch Mobilfunk geschädigten Hirntumorkranken in erster Instanz horrend hohe Entschädigungen zugesprochen wurden (s.Film und Buch ThankYouForCalling.eu des investigativen Journalisten Klaus Scheidsteger).
    Die inzwischen auf ca. 10 % der Bevölkerung parallel zur Verbreitung von Funkstrahlung gewachsene Gruppe Elektrohypersensibler (EHS) braucht Minderheitenschutz und Barrierefreiheit wie andere Behinderte, denn sie sind keinesfalls nur psychisch krank, sondern wie Kanarienvögel, die Bergleute früher mit unter Tage nahmen, weil sie VOR den Menschen bei Sauerstoffmangel zusammenbrachen.
  6. Finja am 27.02.2020
    Endlich mal ein durchweg guter, angemessen kritischer Artikel zu dem Thema.
    Es geht darum, dass wir Menschen, jeder einzeln und alle zusammen, gestalten, was sinnvoll ist. Totalitäres hat in einem demokratischen Rechtsstaat, zumal mit Minderheitenschutz und Vorsorge-Gebot nichts, aber auch GAR NICHTS zu suchen. Alle zu funkenden Zählern zu zwingen und zusätzlich noch in einer derart hohen Anzahl, wie im Artikel beschrieben, wäre einfach nur totalitär - und geht gar nicht!!!!
    Ich hoffe, irgendwann geht der Gesellschaft und der Politik mal auf, dass "modern" nicht das gleiche ist wie "zukunftsfähig". Moden sind ein Hype, gehen schnell vorbei und haben mit Vernunft und Demokratie nichts zu tun. Zukunftsfähig zu handeln sollte ganz besonders im Interesse der jüngeren Generationen sein und bedeutet, nicht immer erst alle Warnhinweise zu einem Thema zu ignorieren und danach - wenn man auf die Nase gefallen ist - so zu tun, als hätte man nichts wissen können.
    Und mitzuschwimmen, weil alle anderen mitschwimmen ist ebenfalls kein Argument. Wir sind alle ein Teil unserer Gesellschaft und unser Handeln hat sehr wohl einen wichtigen Effekt, auch wenn man mal mit seinem Statement und Handeln eine Zeit lang in der Minderheit ist.
  7. Charles White am 27.02.2020
    Jede Art von Funkwellen in egal welchen Bereichen sei es Radio/ Radar/ oder Mobilfunk von 1G in den 90ern, bis 4G ( LTE)
    heute + demnächst 5G - wurde nie auf umfängliche gesundheitliche schädliche, verändernde Wirkungen erfasst. Interne Ergebnisse dazu gibt es, jedoch wurde dazu alles was auf signifikannte Erkrankungen hinweisst, unterdrückt oder durch veränderung der Art der Messerfassung so hingebogen, das ein neutrales bis positives Ergebniss für die Mobilfunkbetreiber erreicht wurde.

    Private Einzelkläger klagen über alle Instanzen bis zum Nimmerleinstag oder mit ungewissem Ausgang. Gekaufte Gutachten + Wissenschaftler dazu generieren nur abhängige und nicht unabhängige Ergebnisse. Das ist belegt.
    Das kein einziger Versicherer global Mobilfunkvetreiber versichert, hinsichtlich gesundheitlicher Beeinträchtigung/ Schäden, spricht für sich.

    Mein Vorschlag für Alle Beteiligten zur Güte:

    Offiziell eine neue, unabhängige Vereinigung, die noch zu gründen wäre ( die deutsche Strahlenschutz- Agentur ist das offensichtlich nicht und unterwandert/ Lobby- beeinträchtigt ) gründen.

    Genau all diese Faktoren nochmals neu zu erforschen + dann Massnahmen zu ergreifen. In einem überschaubaren Zeitrahmen. Ca 1 Jahr ab März 2020 z.B.

    Es gibt Frequenzbereiche, die unbedenklich sind. Und diese wären dann nutzbar. Das gilt es umzusetzen. Dabei muss auf bisherige Microwellentechnik nicht verzichtet werden.

    Da die Mobilfunkbetreiber selbst laut eigener Aussage Interesse daran haben, sollte dies keine Problem darstellen. Alleine der Wille fehlt. So geht das aber nicht.

    Denn: jedes Auto muss zum Tüv. Und jetzt in Zeiten von Emissionsreduzierungen per Gesetz ( alleine nur bei dem CO-2 Thema ) sollten schädliche Emissionen in Form von Elektrosmoog durch Microwellenstrahlungen ( was ja mit der Zunahme des Smarth Homes + Smart Things ) besonders im Fokus stehen.

    Die Aufheizung von Materielien und biologischem Gewebe was alleine das bis heute als Indikator benutzt wurd, wann Mibilfunk schädlich sei, ist eine dogmatisch einseitige Sicherheitsrichtlinie. Warum alle anderen Effekte nicht Beachtung führen, das kann sich jeder denken, hat Gründe.
    Keine Transparenz.

    Es gibt technische Alternativen wie optoelektronische Funkverbindungen, was schon 2014 auf Messen gezeigt wurde. Und diese sind absolut unbedenklich. Wo es möglich ist, sollten diese die bisherigen Wlans alternativ ersetzen.
    Die Funk/ Internetbasierte Smartmeter- Technologie könnte im Haus oder Wohnblock Kabel/ Lichtleitergeführt sein bis zu einer Sammelweiche, die dies dann ausserhalb der Haus/ Wohnwände per Richtfunk diese Sendesignale an einen Sender/ Empfänger weitergibt.

    Zudem ist es rein technisch möglich, all diese Informationen kabelbasiert und isoliert ins Festnetz zum Anbieter zu übertragen. An einer Entschlackung jedweder Art des Umfeldes von Microwellenfunksignalen sollten alle Beteiligten Interesse haben.

    Die Mobilfunkbranche ist eine der wenigen nicht regulierten Gefährdern allen biologischen Lebens + kann das nur durch die jahrzehntelange schleichende Technologieentwicklung in Kooperation mit Regierungen und deren Lobbyisten bis in die Kommunen herunter ( Sendemastengenehmigung, derzeit 5G )

    Solange dieses weiter ohne z.B. meiner angeführten Vorschläge ohne Veränderung weiter betrieben wird, muss ich mir hier Gedanken über vorsätzlich kriminelle Handlungen aller Beteiligten zum alleinigen Vorteil der dahinterstehenden Investoren( Shareholder Value ) machen.

    Man erinnere sich ( Youtube Videos) über die Offenbarungen über diese Thematik von involvierten Wissenschaftler und Gutachter im Falle Motorola.

    In einer Anhörung 2019 vor dem US-Senat
    musste der fragende Senator mit folgender Aussage nach der Befragung von Vorstandsmitgliedern der Mobilfunkbranche konstatieren.

    Seine Schluss- Frage lautete:

    Wieviel oder überhaupt Geld wurde bisher von den Betreibern der Mobilfunkindustrie ausgegeben oder investiert um gesundheitliche Gefahren auszuschliessen.

    Er bekam keine oder ausweichende Antworten dazu. WAS ZU SEINEM SCHLUSSWORT FÜHRTE:

    " Wir fliegen also blind".
Die Frage der Woche

Soll die Schuldenbremse gelockert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.