Wirtschaft

Wenn die Stromkosten in die Höhe schnellen, vermuten viele einen defekten Zähler. Doch solch ein Mangel ist schwer zu beweisen. (Foto: dpa)

23.02.2016

Zähler defekt - neue Stromrechnung

Versorger muss neu abrechnen

Nach einem Urteil zu einem überhöhten Stromverbrauch durch einen mangelhaften Zähler muss der Energielieferant eine deutlich niedrigere Rechnung ausstellen. Wie das Amtsgericht Augsburg am Dienstag mitteilte, müssen die Hausbesitzer aus Schwaben die um rund die Hälfte gestiegenen Stromkosten nicht voll bezahlen. Stattdessen muss der Versorger die Kosten für zwei Jahre neu berechnen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az. 72 C 5458/14). Unklar ist, wie oft solche defekten Stromzähler vorkommen. Der Stromverbrauch für das Haus der Kläger war in einem Jahr um 40 Prozent gestiegen, im Folgejahr kletterte der Verbrauch nochmals in die Höhe. Als die Hausbesitzer den Zähler überprüfen ließen, stellte sich heraus, dass der Bremsmagnet geschwächt war und dadurch das Gerät zu schnell lief. Der Stromversorger warf den Kunden vor Gericht vor, dass sie mit einem Fremdmagneten selbst das Gerät manipuliert hätten. Damit konnte sich das Unternehmen jedoch nicht durchsetzen. Das Augsburger Gericht war der Ansicht, dass der defekte Zähler auch durch Blitzschlag, Überspannung oder Kurzschluss zu schnell gelaufen sein könnte. Es verurteilte den Lieferanten dazu, auf Basis der letzten einwandfreien Ablesung neu abzurechnen. Nach Angaben des bayerischen Landesverbands des Deutschen Mieterbundes gibt es immer wieder Mieter, die sich über stark gestiegene Strompreise beschweren. Ein Defekt am Zähler sei meist aber schwer nachzuweisen, sagte eine Sprecherin. Konkrete Erfahrungen mit Rechtsstreitigkeiten hat die Mietervertretung allerdings nicht, da es sich nicht um mietrechtliche Fragen handelt. Auch der bayerische Immobilieneigentümerverein Haus & Grund hat wenig Erfahrungen mit solchen Auseinandersetzungen. Es sei aber eher die Ausnahme, dass ein Zähler Mängel habe, meinte ein Sprecher. Für Kunden wurde in Berlin extra die Schlichtungsstelle Energie eingerichtet, die bei solchen Streitigkeiten zwischen Abnehmer und Lieferanten vermittelt. "In den meisten Fällen" arbeiteten Zähler korrekt, heißt es bei der von der Verbraucherzentrale und der Energiewirtschaft gemeinsam getragenen bundesweiten Ombudsstelle. Erheblich gestiegene Verbräuche seien eher auf falsch übernommene Zählerstände, defekte Haushaltsgeräte oder fehlerhafte Installationen zurückzuführen.
(dpa)

Kommentare (1)

  1. Rudolf am 16.03.2019
    Hallo, mich würde interessieren, wenn das umgekehrt ist. Bei meinem Stromanbieter war der Zähler im vergangenen Jahr defekt. Als ich es bemerkt habe (laut meinem Jahresverbrauch) habe ich ihn dann im Dezember darauf hingewiesen. Mein Stromanbieter berechnet mir nun für das vergangene Jahr den Durchschnitt von den letzten drei Jahren. Ich bekomm also eine Nachzahlung.
    Ist das korrekt?
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