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Der umstrittenen bayerischen Regelung zufolge dürfen seit Mai 2023 Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden - etwa wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Ein Gericht dürfte diese Verordnung bald wieder kippen. (Foto: dpa/Heiko Wolf)

Politik // 16.07.2024

Mit großen Worten wurde im Mai 2023 die neue Wolfsverordnung in Bayern bekannt gegeben. Angewendet wurde sie noch nie. Nun dürfte sie binnen Tagen schon wieder Geschichte sein

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